Fünftes Rahmenprogramm der EU im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002)

Iris Brökling

Einleitung

Das Europäische Parlament hat am 18. 12. 1997 und der Europäische Rat am 23. 03. 1998 den Vorschlag der Kommission für das Fünfte Rahmenprogramm der EU im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (FTE-Rahmenprogramm) in seinen Grundsätzen bestätigt. Danach sollen die Forschungsarbeiten durch multidisziplinäre Maßnahmen innerhalb thematischer Programme auf die wichtigsten sozioökonomischen Erfordernisse der Union konzentriert werden.

Das Hauptanliegen des Fünften Rahmenprogramms, das Anfang 1999 starten soll, ist es, die Forschung der EU auf die Verbesserung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Bürger auszurichten und eine Kontinuität der europäischen Forschung zu gewährleisten. Außerdem soll eine bessere Koordinierung der Forschungsprojeke auf einzelstaatlicher, europäischer und internationaler Ebene und somit eine höhere Effektivität in der Forschung erreicht werden; neue Impulse für die Forschung sollen (wie auch schon in der Agenda 2000 gefordert) gegeben werden. Die Kommission fordert für diese Ausweitung der Forschungstätigkeit Gesamtmittel in Höhe von 16,3 Mrd. ECU.

Das Fünfte Rahmenprogramm wird auch für die elf Staaten geöffnet werden, die Beitrittsverhandlungen mit der EU begonnen haben. Man hofft, daß die Verhandlungen bis zum Start des Fünften Rahmenprogramms beendet sein werden. Dadurch ergibt sich eine breite Palette von neuen Kooperationsmöglichkeiten für Wissenschaftler aus der EU, die am Programm teilnehmen wollen. Eines der Hauptprobleme, das durch die Beteiligung der Beitrittskandidaten aufgeworfen wird, sind die erforderlichen finanziellen Beiträge. Es wird daher vorgeschlagen, daß die Staaten in den ersten Jahren reduzierte Beiträge zahlen könnten und daß zusätzlich eine partielle Finanzierung durch die nationalen PHARE-Programme möglich wäre. Man stellt sich außerdem vor, daß man, um eine maximale Teilnahme von Wissenschaftlern aus diesen Ländern zu sichern, das Bewußtsein dieser neuen Möglichkeiten durch eine Reihe von Maßnahmen wie Konferenzen, Trainingsseminare, Broschüren und Informationen über das World Wide Web (WWW) fördern sollte.

 

Im Fünften Rahmenprogramm werden verschiedene Bereiche unterschieden:

 

1. Bereich: (thematische Programme)

- Lebensqualität und Management lebender Ressourcen

- Benutzerfreundliche Informationsmöglichkeit

- Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum

- Erhaltung des Ökosystems

2. Bereich: - Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung

3. Bereich: - Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU (Klein- und mittelständische Unternehmen)

4. Bereich:

(horizontales Programm) - Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage (sozioökonomische Forschung als Leitaktion)

- Direkte Aktionen (GFS)

 

Das Rahmenprogramm soll während seiner vierjährigen Laufzeit an die wissenschaftliche und technologische Entwicklung angepaßt werden und dazu werden die Tätigkeiten der einzelnen Programmausschüsse (die sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammensetzen) neu bestimmt. Die Programmausschüsse befassen sich mit strategischen Fragen, wogegen die Kommission allein für die laufende Verwaltung zuständig ist. Die Kommission prüft den Stand der Durchführung des Programms und legt gegebenenfalls Anpassungsvorschläge vor, veranlaßt eine externe Bewertung des Programms und erstellt ein Arbeitsprogramm (enthält den vorläufigen Zeitplan, die Koordinierungsmodalitäten, die Auswahlkriterien und ihre Anwendungsmodalitäten). Die Kommission wird die Programmausschüsse regelmäßig über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Programme und Maßnahmen unterrichten.

 

 

1. Horizontales Programm auf dem Gebiet "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung" (1998-2002)

 

Spezifische Aktionen des Programms für internationale Zusammenarbeit umfassen dabei:

  1. Zusammenarbeit mit bestimmten Gruppen von Drittländern
    1. Länder in der Heranführungsphase
    2. NUS und mittel- und osteuropäische Länder, die sich nicht in der Heranführungsphase befinden
    3. Partnerländer im Mittelmeeraum
    4. Forschung im Dienst der Entwicklung
    5. Schwellen- und Industrieländer

B. Ausbildung von Wissenschaftlern

C. Koordinierung.

 

Teilnehmen an diesem horizontalen Programm sollen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen. Die Durchführung des Programms umfaßt auch Maßnahmen und Mechanismen zur Mehrung, Verbreitung und Verwertung der FTE-Ergebnisse, insbesondere für KMU, sowie Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und der Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlern. Die Forschungstätigkeiten des Fünften Rahmenprogramms sollen stärker als die vorherigen Rahmenprogramme auf Innovation ausgerichtet sein.

Für die Durchführung dieses spezifischen Programms werden Finanzmittel in Höhe von 491 Millionen ECU für notwendig erachtet. Von diesem Betrag sind 70 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und 421 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

 

Grundzüge, wissenschaftliche und technologische Ziele, Prioritäten

Zur Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung werden folgende Hauptziele anvisiert: man will die internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit fördern, die Kapazitäten der Gemeinschaft in den Bereichen Wissenschaft und Technologie ausbauen, das Erreichen eines wissenschaftlichen Spitzenniveaus auf breiter internationaler Ebene vorantreiben sowie die Außenpolitik der EU auch vor dem Hintergrund des Beitritts neuer Mitglieder unterstützen (durch deren Einbeziehung in Forschungsinfrastrukturen (FIS)).

 

Strategische Ziele und Konzepte

¦ Förderung einer wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Organisationen und Wissenschaftlern aus Drittländern und der Gemeinschaft

¦ Erleichterung des Zugangs von Forschungszentren und Unternehmen der Gemeinschaft zu wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen außerhalb der Gemeinschaft

¦ Stärkung der Stellung und Bedeutung der Gemeinschaftsforschung innerhalb der internationalen Wissenschafts- und Technologiegemeinschaft und Förderung einer europäischen Wissenschafts- und Technologiekultur

¦ Vorbereitung des Beitritts neuer Mitgliedsstaaten beispielsweise durch Förderung ihrer vollen Beteiligung am Rahmenprogramm; Beitrag zur Stabilisierung des FTE-Potentials der mittel- und osteuropäischen Länder im allgemeinen sowie der Neuen Unabhängigen Staaten der früheren Sowjetunion (NUS); Förderung und Ausbau der euro-mediterranen Partnerschaft und Unterstützung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung in den Entwicklungsländern

¦ Unterstützung der europäischen Forschungsakteure dabei, sich mit den Forschungskapazitäten, -aktivitäten und -prioritäten der Industrieländer außerhalb der Union und der Schwellenländer vertraut zu machen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Gemeinschaft zu verbessern und ihre Präsenz auf den neuen Märkten zu stärken.

Spezifische Aktionen der anderen spezifischen Programme umfassen die Verfolgung strategischer Maßnahmen für die genannten Länder, die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten für Wissenschaftler und die Sicherung der Koordinierung mit anderen Programmen des Rahmenprogramms, anderen Initiativen und Maßnahmen der Gemeinschaft sowie Maßnahmen und Programmen der Mitgliedsstaaten, mit internationalen Organisationen und Kooperationsprogrammen.

 

2. Horizontales Programm auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" (1998-2002)

 

Spezifische Maßnahmen:

  1. Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern
  2. Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen (FIS)
  3. Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen
  4. Leitaktion: Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage
  5. Maßnahmen als Beitrag zur Konzipierung von Wissenschafts- und Technologiepolitiken in Europa.

 

siehe Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung

 

Für die Durchführung dieses spezifischen Programms werden notwendige Finanzmittel in Höhe von 1402 Millionen ECU veranschlagt; von diesem Betrag sind 288,5 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und 1113,5 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen. Vom Gesamtbetrag 1402 Millionen ECU sind 10% für die Leitaktion "Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" vorgesehen.

 

Grundzüge, wissenschaftliche und technologische Ziele, Prioritäten

Das Wissenspotential der EU in Form der Qualität ihrer Forscher, Ingenieure und Techniker soll bewahrt und weiterentwickelt werden, indem die Ausbildung und die Mobilität von Forschern stärker unterstützt und der Zugang zu Forschungsinfrastrukturen (FIS) verbessert wird. Allgemeine Ziele sind dabei der Ausbau des Potentials der Humanressourcen für die Forschung und die Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage.

 

2.1. Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern

Ein Europäischer Forschungsraum soll durch Anreize für die Ausbildung junger Forscher durch Forschung geschaffen werden, dabei wird die Förderung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen stark betont. Transnationale Zusammenarbeit von Forscherteams (durch Vernetzung bei gemeinsamen Forschungsprojekten) soll gefördert und Anreize zur Zusammenarbeit, zu Interaktionen und zur Mobilität von Personen zwischen akademischer Forschung und Industrieforschung gegeben werden.

à Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung:

Ausbildung von Doktoranden und Graduierten durch grenzüberschreitende kooperative Forschungsprojekte fördern; Zweck der EU-Förderung ist es einerseits, die Forscherteams eines Netzes durch die befristete Anstellung von Nachwuchsforschern aus einem anderen Land zu verstärken und andererseits einen Teil der Kosten für die Koordinierung des Forschungsprojektes zu übernehmen. Die Finanzierung durch die Gemeinschaft deckt zusätzlich die Kosten für die Anstellung des Nachwuchsforschers ab.

Auswahlkriterien: wissenschaftliche Qualität des gemeinsamen Forschungsprojektes, Qualität und Inhalt des Ausbildungsprogramms, besonders wichtig: Interdisziplinarität und enge Verbindungen zur Industrie

à Marie-Curie-Stipendien:

Der Schwerpunkt liegt auf Individualstipendien für hervorragende Nachwuchswissenschaftler mit einschlägiger Forschungserfahrung, wobei der Forschungsgegenstand selbst festgelegt wird. An drei Kategorien von Forschern werden Stipendien vergeben: a) Graduierte, b) Nachwuchswissenschaftler, die promoviert sind oder nach Abschluß des Studiums mindestens vier Jahre in der Forschung tätig waren, c) erfahrene Forscher mit mindestens zehnjähriger Forschungserfahrung nach der Promotion, die hauptberuflich in einer Forschungseinrichtung tätig sind. Projekte können von den Forschern frei gewählt werden.

¦ Marie-Curie-Individualstipendien: zweijährige Stipendien für junge Wissenschaftler an einer europäischen Forschungseinrichtung, danach ist ein Rückkehrstipendium möglich. Die Höhe des Stipendiums wird für jeden Mitgliedsstaat und jeden assoziierten Staat festgesetzt, aber auch die generelle Situation der Forscher vergleichbaren Niveaus im Gastland einbezogen. Auch Ausgaben für angemessenen sozialen Schutz werden abgedeckt.

Auswahlkriterien: Forschungserfahrung und Eignung; Konsequenzen und Nutzung der Ausbildung für den Bewerber; Qualität der von der Gastgruppe betriebenen Forschung; Relevanz des Projekts

 

¦ Marie-Curie-Industriestipendien: Nachwuchsforscher sollen in Industrie- und Wirtschaftsunternehmen forschen, dadurch soll die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschule gefördert werden; speziell wird die Teilnahme von KMU unterstützt. Finanziert werden die Industriestipendien durch die EU und die Gasteinrichtung gemeinsam.

Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission ausgewählt und wählen anschließend die Stipendiaten aus.

Auswahlkriterien: Qualität der Forschung der Gasteinrichtung; die Fähigkeit, dem Studenten angemessene Bedingungen zur Verfügung zu stellen; Zusammenarbeit mit anderen Forschungsorganisationen; wissenschaftliche und technologische Qualität sowie Relevanz des Forschungsbereichs. Die Stipendiaten werden nach ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und der Vereinbarkeit ihrer Forschungserfahrung mit dem vorgeschlagenen Forschungsbereich ausgewählt.

 

    1. ¦ Marie-Curie-Stipendien für Aufenthalte in strukturschwachen Regionen: Finanzierung durch Gemeinschaftsmittel. Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission ausgewählt und wählen anschließend die Stipendiaten aus. Auswahlkriterien: Relevanz und Grad der gesuchten fachlichen Kompetenz und die Vereinbarkeit der neuen Kompetenz mit den in der Gasteinrichtung vorhandenen Kompetenzen; die angemessene Größe der Gasteinrichtung, um geeignete Arbeitsbedingungen für die Stipendiaten sicherzustellen und der internationale Charakter der Forschungstätigkeit. Die Stipendiaten werden nach ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und der Vereinbarkeit ihrer Forschungserfahrung mit dem Bedarf der Gasteinrichtung ausgewählt.
    2.  

    3. ¦ Marie-Curie-Stipendien für erfahrene Forscher: das Wissen dieser Forscher soll für den Wissens- und Technologietransfer zwischen Industrie und Hochschulen sowie in benachteiligten Regionen nutzbar gemacht werden; gefördert werden Aufenthalte erfahrener Forscher aus Industrie- und Wirtschaftsunternehmen an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung und umgekehrt oder Aufenthalte erfahrener Forscher von oder an einem Forschungsinstitut in einer benachteiligten Region. Finanzierung durch Gemeinschaftsmittel.
    4.  

    5. Auswahlkriterien: wissenschaftliche Spitzenleistungen des Bewerbers; Relevanz des Projekts sowie Relevanz, Auswirkungen und Nutzen des Stipendiums für sämtliche Beteiligten.
    6.  

    7. ¦ Aufenthalte an Marie-Curie-Ausbildungszentren: Doktoranden sollen die Möglichkeit bekommen, einen Teil ihrer Arbeiten an einem solchen Ausbildungszentrum durchführen zu können. Dieses ist ein eindeutig bestimmbarer Teil einer Forschungseinrichtung, z.B. eine Forschergruppe oder mehrere Forschergruppen, die Verbindungen zueinander unterhalten. Der Aufenthalt am Ausbildungszentrum muß Teil des Promotionsstudiums sein. Kurzfristige Aufenthalte (bis zu einem akademischen Jahr) werden von der Gemeinschaft finanziert. Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission ausgewählt und wählen anschließend die Stipendiaten aus.
    8. Auswahlkriterien: Qualität der Forschung am Ausbildungszentrum; dessen Fähigkeit, Ausbildung durch Forschung anzubieten; ein Nachweis darüber, daß das Zentrum in der Vergangenheit erfolgreich internationale Promotionsstudien durchgeführt hat; angemessene Größe der Gasteinrichtung, um geeignete Arbeitsbedingungen für die Stipendiaten sicherzustellen. Die Stipendiaten werden ausgewählt nach ihren wissenschaftlichen Verdiensten und der Eignung des Ausbildungszentrums für ihre besonderen Promotionsstudien.

 

2.2 Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen (FIS):

Als FIS gelten Einrichtungen und Anlagen, die den Wissenschaftlern wesentliche Dienste erbringen, z.B. Großforschungseinrichtungen, Sammlungen, Bibliotheken, Datenbanken etc.

 

à Grenzüberschreitender Zugang zu größeren Forschungsinfrastrukturen:

Zugang für Forscherteams und einzelne Forscher zu solchen größeren FIS soll gewährleistet werden, die für ihre Arbeit besonders wichtig sind, unabhängig davon, wo in den Mitgliedsstaaten oder den assoziierten Staaten deren Standort und der Sitz der Teams ist. Die FIS müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Service von höchstem internationalen Standard, in Europa selten sein, die Investitions- oder Betriebskosten müssen vergleichsweise hoch sein und sie müssen externen Nutzern angemessene wissenschaftliche, logistische und technische Unterstützung bieten. Die EU unterstützt diese FIS, um für Forscher kostenlosen Zugang zu gewährleisten.

Die finanzielle Unterstützung kann bis zu 100% der Reise- und Unterhaltskosten der Forschergruppen abdecken, allerdings nur für Forscher, die Angehörige eines Mitgliedsstaats oder eines assoziierten Staates sind oder dort ihren Wohnsitz haben.

Auswahlkriterien: Qualität der Infrastruktur; Qualität der Forschungsarbeit, die die externen Nutzer dort durchführen können; die Qualität der wissenschaftlichen, technischen und logistischen Unterstützung, die den externen Nutzern geboten wird sowie das von neuen ausländischen Nutzern ausgedrückte Interesse an der FIS.

 

à Vernetzung der Infrastrukturbetreiber:

Diese Vernetzung soll als Katalysator für die Selbstkoordinierung mehrerer Infrastrukturbetreiber und das Pooling ihrer Ressourcen wirken, um eine effizientere Inanspruchnahme und Nutzung zu erzielen. Als Teilnehmer kommen in Betracht: Betreiber von FIS, Forscherteams an Hochschulen, in Forschungszentren und in der Industrie, Vertreter der Infrastrukturnutzer sowie Gerätehersteller.

Auswahlkriterien: die Kapazität, den Zugang zu FIS und die von diesen angebotenen Dienstleistungen zu verbessern sowie Fähigkeit der Teilnehmer, eine wirksame Koordination der Netzaktivitäten zu gewährleisten.

 

à Forschungsprojekte zur Verbesserung des Zugangs:

Hiermit sollen kooperative Forschungsarbeiten unterstützt werden.

Auswahlkriterien: wissenschaftliche Originalität des Projekts; Qualität der Forschungsmethode und des Arbeitsplans; Fähigkeit des Projekts, das Angebot von Infrastrukturen dieser Art in Europa zu verbessern und das Ausmaß des von den Infrastrukturbetreibern dieses Fachgebiets und von den Nutzern ausgedrückten Interesses.

 

2.3. Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen:

Das Engagement in der europäischen Forschung soll durch Honorierung von Spitzenleistungen gefördert werden; außerdem soll das Ansehen von Wissenschaft und Forschung in der Gesellschaft verbessert werden, um ein günstiges Umfeld für Forschung und technologische Entwicklung zu schaffen (auch ein grundlegendes Verständnis der Bürger für Wissenschaft).

 

à Hochrangige wissenschaftliche Konferenzen:

Der wissenschaftliche Austausch soll gefördert und ein Forum für Spitzenforscher geboten werden, auf dem sie ihr Wissen an die jüngere Generation weitergeben können. Diese Konferenzen können in Form von Euro-Konferenzen, -kursen, -workshops oder Sommerkursen, aber auch in Form z.B. elektronischer Konferenzen durchgeführt werden. Die Finanzmittel der Gemeinschaft sollen die Veranstaltungskosten sowie die mit der Teilnahme von Rednern oder Lehrkräften verbundenen Kosten teilweise und die Kosten der Teilnahme von Nachwuchsforschern bis zu 100% abdecken.

Auswahlkriterien: Interesse des Themas für die Wissenschaft; Qualität des vorgeschlagenen Konferenzprogramms; die Relevanz für die Ausbildung junger europäischer Nachwuchsforscher.

 

à Auszeichungen für herausragende Forschungsarbeiten:

Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der entsprechenden Auswahlverfahren und die Gewährung von Geld- (oder anderen) Preisen werden übernommen.

Auswahlverfahren: wissenschaftliche Qualität und Relevanz der Projekte; Alter und bisherige wissenschaftliche Leistungen werden berücksichtigt.

 

à Sensibilisierung der Öffentlichkeit:

Interesse der Öffentlichkeit an wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung wecken durch die Vernetzung von Aktivitäten und den Transfer der Ergebnisse und die Verbreitung von Informationen über aktuelle wissenschaftliche und technische Themen in allgemeinverständlicher Sprache.

Auswahlkriterien: Thema von allgemeinem Interesse für Europa; Vorrang haben Projekte, an denen mindestens drei voneinander unabhängige Partner aus mindestens drei Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten beteiligt sind. Andere Projekte unterstützt die Gemeinschaft dann, wenn übertragbare Ergebnisse zu erwarten sind, die später auch von Nicht-Projektteilnehmern genutzt werden können.

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2.4 Leitaktion: "Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage"

Ziel dieser Leitaktion ist es, das Verständnis für den in der europäischen Gesellschaft stattfindenden strukturellen Wechsel verbessern und somit Möglichkeiten zu seiner Bewältigung und zur aktiveren Einbeziehung der Bürger Europas in die Gestaltung ihrer Zukunft aufzuzeigen. Dabei sollen speziell in folgenden Bereichen Maßnahmen ergriffen werden:

¦ Gesellschaftliche Tendenzen und struktureller Wandel

¦ Technologie, Gesellschaft und Beschäftigung

¦ Steuerungssysteme für öffentliche Angelegenheiten und die Rolle der Bürger

¦ neue Entwicklungsmodelle mit Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung.

 

2.5 Maßnahmen als Beitrag zur Konzipierung von Wissenschafts- und Technologiepolitiken in Europa

Die Entwicklung einer Wissenschafts- und Technologiepolitik soll durch eine Einbindung der auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene dazu vorliegenden Forschungsarbeiten, Studien und Indikatoren unterstützt werden. Die Ergebnisse sollen auf europäischer Ebene zusammengefaßt und ausgewertet werden, um einige politisch bedeutsame Fragen rechtzeitig zu erklären.

à Strategische Analyse bestimmter politischer Fragen:

Fragen des technologischen Wandels, der Globalisierung, des Wettbewerb etc. und deren Auswirkungen auf die Wissenschafts- und Technologiepolitik.

à Gemeinsamer Bestand an Indikatoren für Wissenschaft, Technologie und Innovation:

Schrittweise einen gemeinsamen europäischen Bestand an Indikatoren für Wissenschaft, Technologie und Innovation schaffen (u.a. mit Hilfe von Eurostat) und geeignete Statistiken erstellen, die eine kohärente Datenmenge bereitstellen.

 

Eine der wichtigsten Funktionen des Programms zum "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" wird es sein, vergleichbare Aktionen des Fünften Rahmenprogramms zu koordinieren und zwar jene, die die Ausbildung der Forscher, die Unterstützung von FIS und die allgemeine sozioökonomische Dimension der Gemeinschaftsforschung betreffen. So sollen die Marie-Curie-Stipendien auch im Rahmen der thematischen Programme vergeben werden können; es gibt gemeinsame Regeln für die Förderungswürdigkeit, die Durchführungsmodalitäten und die Rechts- und Finanzbestimmungen und es wird eine einzige Anlaufstelle für die Einreichung von Anträgen eingerichtet. Die Konzepte der FIS sollen die Aktionen der anderen spezifischen Programme ergänzen. Bei der sozioökonomischen Forschung wird die Koordinierung u.a. gewährleistet durch Beteiligung an der Ausarbeitung der Arbeitsprogramme und durch die Verbreitung einschlägiger Informationen, damit die sozioökonomische Dimension auch in den anderen spezifischen Programmen berücksichtigt wird. Bei der Unterstützung zur Konzipierung von Wissenschafts- und Technologiepolitiken in Europa soll die Komplementarität und Kohärenz mit den Aktionen der anderen spezifischen Programme gesichert werden durch den Einsatz harmonisierter Instrumente (z.B. Expertenpanels) und ein gemeinsames Konzept für die Verbreitung der Ergebnisse (Veröffentlichungen, Seminare und Konferenzen).

 

 

Zeitlicher Ablauf

 

03. 06. 1998 Bericht des Parlaments über beabsichtigte Regeln der Teilnahme am Fünften Rahmenprogramm (RTD)

03. 06. 1998 Ministerielles Kolloquium über das Management der Gemeinschaft auf Englisch und Französisch

19. 06. 1998 Vorschläge für die spezifischen Programme nun erhältlich...

19. 06. 1998 Die EU ruft nach Mitgliedern für neue Beratungsgruppen für die Forschung

19. 06. 1998 Die zweite Stellungnahme des Parlaments zum Fünften Rahmenprogramm

22. 06. 1998 MEPs behalten ihre Forderungen nach 16,3 Milliarden ECU für das Fünfte Rahmenprogramm bei

24. 06. 1998 Volltext-Version der Vorschläge für die spezifischen Programme auf Englisch

29. 08. 1998 Der Rat macht Fortschritte beim Fünften Rahmenprogramm, Luxemburg 22. 06. 1998

29. 08. 1998 Französische und deutsche Versionen der spezifischen Programme nun verfügbar

11. 08. 1998 Der Rat plant die Öffnung des Fünften Rahmenprogrammes auch für Beitrittskandidaten

27. 08. 1998 Ruf nach einem "Certification Service Provider" für elektronische Signaturen für das offene Verfahren der Forschungsprogramme der Gemeinschaft